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Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung in der türkischen und schweizerischen Gesetzgebung und deren Unterschiede im Besonderen

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Seit Anfang des Jahres 2002 gilt in der Türkei ein neues Zivilgesetzbuch(MK1). Es löste das ZGB von 1926 ab, das in vollen Umfang aufgehoben worden ist. Abgesehen vom türkischen Zivilgesetzbuch wurde das türkische Güterrecht auch mit Wirkung zum 01.01.2002 einer umfassenden Reform unterzogen. Das neue türkische Zivilgesetzbuch und der neue gesetzliche Güterstand, die am 22.11.2001 verabschiedet und am 08.12.2001 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind am 01.01.2002 in Kraft getreten. Der türkische Gesetzgeber hat durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene neue türkische Zivilgesetzbuch das Familienrecht grundlegend reformiert. Die wichtigste Neuregelung betrifft das eheliche Güterrecht. Mit dem Reformgesetz wurde in Anlehnung an das schweizerische Zivilgesetzbuch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Güterstand festgelegt. Der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung2 besteht
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