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DIE HARMONISIERUNG DER UMSATZSTEUERN IN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

DIE HARMONISIERUNG DER UMSATZSTEUERN IN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

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Am 25.4.1957 haben die sechs Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande in Rom den Vertrag zur Gründung der EWG unterzeichnet. Der Vertrag ist am 1.1.1958 in Kraft getreten. Er enthält in den Artikeln 95 bis 99 steuerliche Bestimmungen, die sieh nicht an die einzelnen Steuerpflichtigen, sondern nur an die Mitgliedstaaten und an die Kommission, das .Exekutivorgan der E"WG, wenden,
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